Wichtig für Sie zu wissen

Unsere Leistungen können sowohl privat als auch über die Pflegekasse abgerechnet werden. Die Abrechnung über die Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 komplett von der Pflegekasse übernommen werden. Der Umfang orientiert sich an verschiedenen Faktoren, wie z.B. die Höhe des Pflegegrades.

Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten.

Ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag in Höhe von bis zu 125€ im Monat. Der §45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) regelt den Anspruch der Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Ab Pflegegrad 2 gibt es die Möglichkeit Pflegende zu entlasten. Bis zu 2418,00€ stehen demjenigen zu. Der §39 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) regelt den Anspruch der Häuslichen Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson.

Ab Pflegegrad 2 können zudem zusätzlich Pflegesachleistungen in Betreuungsleistungen umgewandelt werden. Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Leistungen stehen ihnen zur Verfügung.

Diese Beträge können direkt mit der Pflegekasse verrechnet werden. Wir beraten Sie gerne und kümmern uns um alles Weitere.
Keine Reinigungs- oder Pflegetätigkeiten.